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BILDENDE KUNST UND TECHNIK

Ich habe im Internet ein besonders ausdrucksstarkes Bild (Foto) gefunden – ist es erlaubt, meine Unterrichtsstunde damit zu eröffnen, indem ich es an die Klassenwand projiziere?
Es ist gestattet Werke von geringem Umfang zu präsentieren. Darunter fallen auch "[...] Bilder, Fotos und sonstige Abbildungen." (Quelle: bitte hier klicken)


 

Ich möchte mit meinen Schülern gemeinsam ein Computerprogramm (z.B. Photoshop) nutzen – darf ich ihnen dafür Kopien meiner privaten Version geben?
Nein, man "[...] erwirbt beim Kauf nur eine Einzelplatzlizenz. Das bedeutet, dass Sie sich allenfalls eine Sicherungskopie anfertigen und die Software nur auf einem Arbeitsplatz nutzen dürfen. Statt mehrere Einzellizenzen zu erwerben ist es empfehlenswert, Schullizenzen zu kaufen. Dies beinhaltet eine fest definierte Anzahl von Arbeitsplätzen, die mit der Software ausgestattet werden dürfen.
Da auch bei dem Erwerb von Schullizenzen nur ein Handbuch inbegriffen ist, ist es sinnvoll, entsprechende Verhandlungen über den Erwerb weiterer Handbücher zu führen. Es ist nicht zulässig das Handbuch zu kopieren! (Quelle: bitte hier klicken)


Darf ich eine heruntergeladene Datei (Song, Video, PDF) meiner Klasse zur Verfügung stellen / vorführen?
Zumindest bei Texten ist es erlaubt, solange im Impressum oder bei der Quellenangabe keine Info auf ein Verbot gegeben wird. Die Quelle muss immer angegeben werden. (Quelle: bitte hier klicken)
 

Darf ich ein Youtube Video im Unterricht abspielen?
Ja, weil es sich im Klassenverband um eine Aufführung im geschlossenem Raum handelt. Die Speicherung der Videos ist nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Internetseite allerdings nicht erlaubt – lediglich das Abspielen des Live-Streams. (Quelle: bitte hier klicken)


Wie muss das Impressum unserer Schulhomepage gestaltet sein?
"Es ist gesetzlich vorgeschrieben bei im Internet angebotenen Informations- und Kommunikationsdiensten ein Impressum anzugeben (§ 5 Abs. 1 TMG). Das Impressum muss gut sichtbar auf der Homepage eingerichtet werden. Um den Minimalanforderungen an ein Impressum Rechnung zu tragen, sind der Name und die Anschrift des Betreibers (bei juristischen Personen zusätzlich der Vertretungsberechtigte), eine schnelle elektronische Kontaktmöglichkeit (E-Mail-Adresse oder / und Faxnummer) und gegebenenfalls die Aufsichtsbehörde anzugeben." (Quelle: bitte hier klicken)




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    Zuletzt bearbeitet: 29.09.2009Zum SeitenanfangZum Seitenanfang
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