Darf ich Kopien aus Lehrbüchern an meine Schüler verteilen?
Ja, zwar dürfen seit dem 2. Korb (Gestzesnovelle) keine Kopien aus Lehrbüchern ohne die Erlaubnis des Rechtinhaber angefertigt werden. Allerdings gibt es einen Vertrag der Schulbuchhersteller mit den Ländern. In dem heißt es: „Kopiert werden dürfen … 0% bis zu 12% eines jeden urheberrechtlich geschützten Werks, jedoch höchstens 20 Seiten. Dies gilt insbesondere für Schulbücher und Arbeitshefte." (Quelle: bitte hier klicken)
"Aus jedem Werk darf pro Schuljahr und Klasse nur einmal im vereinbarten Umfang kopiert werden. Zudem dürfen nur analoge Kopien angefertigt werden. Die digitale Speicherung und ein digitales Verteilen von Kopien (z.B. per Mail) ist schon von Gesetzes wegen nicht gestattet."(Quelle: bitte hier klicken)
Sind größere Mengen zu kopieren, empfiehlt es sich eine Linzenz einzuholen. (Quelle: bitte hier klicken)
Darf ich Kopien aus aktuellen Romanen (z.B. „Der Turm“ – von Uwe Tellkamp) machen um mit meinen Schülern einzelne Textpassagen zu bearbeiten?
Ja, es dürfen einzelne Teile eines Werkes oder Werke von geringem Umfang kopiert und in der Schule an die Schüler verteilt werden. Allerdings dürfen nur so viele Teile kopiert werden, wie auch Schüler an dem Unterricht teilnehmen.
Unter Teilen versteht man 25 % des Werkes, aber nicht mehr als 100 Seiten. "Sofern ein Druckwerk nicht mehr als 25 Seiten bzw. eine Musikedition nicht mehr als sechs Seiten umfasst, spricht man von einem Werk geringen Umfangs." (Quelle: bitte hier klicken)
Grundsätzlich gilt:
Schulen, die einen größeren Fotokopierbedarf haben, können sich direkt an die betreffenden Verlage wenden. Bei diesen können sie auf einfache Art und Weise ergänzende Fotokopierlizenzen einholen. Die Schulbuchverlage und Bildungsmedienhersteller bieten unterschiedliche Lizenzmodelle an - auch was das Digitalisieren und Abspeichern der Werke angeht. Die Lizenzgebühren sind in diesen Fällen direkt von den Schulen bzw. den Schulträgern zu entrichten." (Quelle: bitte hier klicken)