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SCHULVERANSTALTUNGEN

Darf ich mit meiner Theater-AG ein modernes Theaterstück originalgetreu einstudieren und aufführen? Darf ich es verändern?
Ja, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Es darf kein Eintritt oder Unkostenbeitrag erhoben werden, auch nicht durch den Verkauf von Programmen (Auf den Plakaten sollte der Hinweis "Eintritt frei" keines falls fehlen). Die Akteure dürfen keinerlei besondere Vergütung für die Aufführung erhalten (Unkostenerstattung ist möglich, sie darf jedoch keine "verkappte" Vergütung darstellen). Die veranstaltende Schule muß sicherstellen, daß der erzieherische Zweck der Veranstaltung im Vordergrund steht und in der Veranstaltung auch sichtbar wird. Es ist darauf zu achten, daß keine "bühnenmäßige" Werk aufführung erfolgt. Eine bühnenmäßige Aufführung liegt dann vor, wenn die Darbietung von Inhalt und Umfang einem Bühnenstück (wie im Theater) gleichkommt.
Die Entgegennahme von Spenden während oder nach der Veranstaltung begegnet keinen Bedenken. Außerdem dürfen nur einzelne Szenen des Stückes nachgespielt werden. In einem anderen Fall ist die Zahlung von Gebühren – zumeist an den Bühnenverlag – nötig.  (Quelle: bitte hier klicken)


Darf die Schulband bei ihrem Auftritt auf dem Sommerfest aktuelle Musiktitel covern?
Ja, solange bei dieser einmaligen Veranstaltung die Künstler auftreten, ohne dafür ein Entgelt zu erhalten, kein Eintrittsgeld entrichtet werden muss, die Veranstaltung keinem Erwerbszweck dienen und nur ein bestimmt abgegrenzter Kreis von Personen teilnimmt. Sollte der letzte Punkt (wie bei einem Sommerfest zu vermuten ist) nicht erfüllt sein, ist eine Gebühr auf Grundlage des Pauschalvertrages zwischen GEMA und der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände fällig. (Quelle: bitte hier klicken)



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    Zuletzt bearbeitet: 29.09.2009Zum SeitenanfangZum Seitenanfang
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